„Selbstbestimmung ermöglichen ist ein wesentlicher Schritt zur Inklusion – viele Unebenheiten auf diesem Weg müssen aber noch ausgeräumt werden.“
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll mit seinen umfangreichen Rechtsänderungen dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle und wirksame Teilhabe - im gesellschaftlichen, kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Leben sowie eine selbstbestimmte Lebensführung - zu ermöglichen.
Hierfür wird die Eingliederungshilfe (gem. Sozialgesetzbuch) aus dem in Deutschland historisch gewachsenen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Darüber hinaus zielt das Gesetz darauf ab, keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen zu lassen und die Bestehende durch Verbesserungen in der Steuerungsfähigkeit der Eingliederungshilfe zu regulieren.
Zum 01.01.2020 wird bereits Teil 2 des Stufenplans des Bundesteilhabegesetztes in Kraft treten. Damit erfolgt die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe konsequent personenzentriert und bedarfsgerecht. Mit dem Jahreswechsel 2019/2020 wird im Sozialgesetzbuch (SGB IX, Teil 2) die aus dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) herausgelöste und reformierte Eingliederungshilfe unter dem Titel „Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen“ geregelt.
Eigene Rechte selbstbestimmt wahrnehmen zu können, bedeutet strukturelle Veränderungen, die im Vorwege geschaffen werden müssen. Was hierzu insbesondere an bürokratischer Vorarbeit notwendig wird benötigt Klärungen für die Arbeit von ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuer/innen.
Der nächste Schritt der Umsetzung durch das Bundesteilhabegesetz zu mehr Selbstbestimmung wird von uns als Betreuungsverein sehr begrüßt wie gutgeheißen. Jedoch stehen wir dem enormen Aufwand bei den Antragsverfahren sehr kritisch gegenüber - nicht nur für unsere eigenen rechtlich tätigen (Vereins)Betreuer - insbesondere auch für die ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuer/innen, denen jegliche Hilfe hierfür geboten werden muss.“
BITTE warten Sie die jeweilige Veranstaltung zum Bundesteilhabegesetz ab und stellen dann Ihre Frage/n via E-Mail oder per Telefon. Vielen Dank!
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Für alle, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen möchten, bieten die Betreuungsvereine in Ostholstein regelmäßig Sprechstunden an:
Die nächste Sprechstunde findet statt am: 08.03.2018 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Waldstrasse 6, 23701 Eutin Betreuungsverein Ostholstein e.V. im DRK Kreisverband Ostholstein |
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HINWEIS: Um lange unnötige Wartezeiten zu vermeiden, aber auch um den richtigen Ansprechpartner verbindlich anzutreffen etc., ist eine telefonische Anmeldung mit Terminvereinbarung unter der Rufnummer 04361.86840.10 sinnvoll! |
Für alle, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung übernommen haben oder übernehmen möchten, bieten die Betreuungsvereine in Ostholstein regelmäßig Sprechstunden an:
Die nächste Sprechstunde findet statt am: 08.03.2018 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr 23738 Lensahn, Eutiner Strasse 6 NAH DRAN e.V. - Betreuungsverein im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein |